Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Bauleistungen der BM HAUS Viersen GmbH gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
Der folgende Text ist ein strukturierter Entwurf und ausdrücklich keine Rechtsberatung. AGB für Bauleistungen greifen tief in Gewährleistung, Zahlungsmodalitäten und Verbraucherrechte ein. Fehlerhafte Klauseln sind unwirksam und abmahnfähig. Lassen Sie diesen Entwurf zwingend von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen und an Ihre tatsächliche Vertragspraxis anpassen, bevor Sie ihn verwenden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Bau-, Sanierungs- und Renovierungsleistungen zwischen der BM HAUS Viersen GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, für die im Angebot genannte Dauer verbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
(3) Grundlage des Angebots ist der bei der Ortsbesichtigung festgestellte Zustand. Zeigen sich nach Beginn der Arbeiten verdeckte Umstände, die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erkennbar waren, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und legt eine gesonderte Kostenaufstellung vor. Mehrarbeiten werden erst nach Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich abschließend aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung einschließlich der dort genannten Anlagen.
(2) Planungsleistungen, behördliche Genehmigungen und Nachweise sind nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Leistungsumfang aufgeführt sind.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt einen ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie Anschlüsse für Strom und Wasser unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber weist rechtzeitig auf verdeckt verlegte Leitungen und besondere Gefahrenquellen hin.
(3) Verzögerungen, die auf unterlassener Mitwirkung beruhen, verlängern die vereinbarten Ausführungsfristen angemessen.
§ 5 Ausführungsfristen
(1) Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Bei höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, Lieferverzögerungen oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich die Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der im Angebot genannten Summe. Sofern ein Festpreis vereinbart ist, umfasst dieser den dort beschriebenen Leistungsumfang.
(2) Abschlagszahlungen können nach Baufortschritt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verlangt werden. Bei Verbraucherbauverträgen gelten die Regelungen der §§ 650i ff. BGB, insbesondere zur Höhe von Abschlagszahlungen und zur Sicherheitsleistung.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame förmliche Abnahme, über die ein Protokoll erstellt wird.
(2) Wesentliche Mängel sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken beträgt fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
(2) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über die Einzelheiten informiert die dem Vertrag beigefügte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular.
Die vollständige Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular muss dem Verbraucher in Textform übergeben werden und ist hier zwingend zu ergänzen. Fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrungen führen zu einer erheblich verlängerten Widerrufsfrist.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte, noch nicht fest eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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