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Konditionen seit 21. Juli 2026

Heizungsförderung: wir rechnen, beantragen und weisen nach.

Der teuerste Fehler bei der Förderung kostet keinen Cent extra — er besteht darin, in der falschen Reihenfolge zu handeln. Wer den Vertrag vor dem Antrag unterschreibt, verliert den Zuschuss vollständig.

30 %Grundförderung
70–80 %Obergrenze
28.000 €förderfähige Kosten

Kurz gefasst: Die KfW fördert den Heizungstausch im Programm 458 mit 30 Prozent Grundförderung. Dazu kommen für selbstnutzende Eigentümer bis zu 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und ein nach Einkommen gestaffelter Bonus von 40, 30 oder 10 Prozent.

Die Summe ist im Regelfall auf 70 Prozent gedeckelt. Nur mit dem vollen Einkommensbonus steigt die Obergrenze auf 80 Prozent. Berücksichtigt werden für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten — also maximal 19.600 Euro im Regelfall und 22.400 Euro im Höchstfall.

Kostenlos, ohne E-Mail-Adresse

Wie viel Förderung steht Ihnen zu?

Vier Fragen, ein Ergebnis. Die Schätzung folgt den KfW-Konditionen für Anträge ab dem 21. Juli 2026.

1 · Um welches Gebäude geht es?
2 · Ersetzen Sie eine funktionierende alte Heizung?
3 · Zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr
4 · Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt?
Mögliche Förderung
46%
bis zu 12.880 € Zuschuss

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Unverbindliche Schätzung

Dieser Rechner bildet die Regelfälle ab und ersetzt keine Förderberatung. Maßgeblich sind das aktuelle KfW-Merkblatt 458 und die Förderrichtlinie; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Ihren konkreten Satz ermitteln wir im Erstgespräch und weisen ihn im Angebot aus.

Woraus sich die Förderung zusammensetzt

KfW-Programm 458 für Anträge ab 21. Juli 2026
BausteinSatzVoraussetzung
Grundförderung30 %Förderfähige Heizung im Bestandsgebäude
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Nur Selbstnutzer; Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, oder einer Gas- bzw. Biomasseheizung ab 20 Jahren
Einkommensbonus40 / 30 / 10 %Nur Selbstnutzer; gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 bzw. 50.000 €
FamilienzuschlagMit mindestens einem minderjährigen Kind steigt die Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 €
Obergrenze70 %, mit vollem Einkommensbonus 80 %Deckel auf die Summe aller Bausteine
Förderfähige Kosten28.000 €Erste Wohneinheit

Was seit dem 21. Juli 2026 weggefallen ist

  • Der Effizienzbonus von 5 Prozent für natürliche Kältemittel wird nicht mehr gewährt. Ältere Ratgeber im Netz nennen ihn teilweise noch.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde von 20 auf 16 Prozent gesenkt.
  • Der Einkommensbonus ist neu gestaffelt. Vorher galt einheitlich 30 Prozent bis 40.000 Euro.
Die Förderung sinkt weiter

Die maximal förderfähigen Kosten sinken bis 2030 halbjährlich — jeweils zum 1. Februar und 1. August. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich reduziert. Wer früher plant, rechnet mit den jeweils höheren Konditionen.

Wer keine Förderung bekommt

  • Neubauten. Das Programm 458 gilt ausschließlich für Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Wer zuerst den Auftrag erteilt. Rückwirkend zahlt die KfW nicht — der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein.
  • Wer zusätzlich die Steuerermäßigung nutzt. Eine Doppelförderung mit dem Steuerbonus für energetische Maßnahmen ist ausgeschlossen.

Der Ablauf — und warum die Reihenfolge alles ist

01

Planung und Angebot

Fachbetrieb plant die Anlage, Sie erhalten ein Angebot mit Festpreis und Förderschätzung.

02

Vertrag mit aufschiebender Bedingung

Der Liefer- und Leistungsvertrag wird erst mit der Förderzusage wirksam. Ohne diese Klausel gilt das Vorhaben als begonnen.

03

Bestätigung zum Antrag

Wir erstellen die BzA. Anschließend läuft der Antrag über das Portal „Meine KfW“.

04

Montage und Nachweise

Erst nach der Zusage wird gebaut. Nach Fertigstellung reichen wir die Nachweise nach, danach wird ausgezahlt.

Was BM HAUS dabei übernimmt

  • Anspruch berechnen, bevor Sie etwas unterschreiben
  • Vertrag mit korrekter aufschiebender Bedingung aufsetzen
  • Bestätigung zum Antrag erstellen
  • Antrag im Portal „Meine KfW“ einreichen
  • Fristen überwachen und Nachweise nach Fertigstellung nachreichen

Sie unterschreiben zwei Dokumente — den Rest erledigen wir. Die Förderabwicklung ist bei uns Teil der Leistung, kein Zusatzposten.

Lassen Sie Ihren Anspruch ausrechnen

Im Erstgespräch ermitteln wir Ihren konkreten Fördersatz und sagen Ihnen, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen. Kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Fragen zu Heizungsförderung

Wie hoch ist die Heizungsförderung seit dem 21. Juli 2026?

Die KfW fördert den Heizungstausch im Programm 458 mit 30 Prozent Grundförderung; die Summe aller Bausteine ist im Regelfall auf 70 Prozent gedeckelt und steigt nur mit dem vollen Einkommensbonus auf 80 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und einen gestaffelten Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent erhalten. Für die erste Wohneinheit werden höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt, das entspricht maximal 19.600 Euro im Regelfall und 22.400 Euro im Höchstfall.

Wie hoch ist der Einkommensbonus und wer bekommt ihn?

Den Einkommensbonus erhalten ausschließlich selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht ein Familienzuschlag die Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 Euro.

Bekomme ich Förderung für ein vermietetes Haus?

Wer die Wohneinheit nicht selbst bewohnt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.

Wird ein Neubau gefördert?

Nein. Das KfW-Programm 458 gilt ausschließlich für Bestandsgebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten gibt es andere Förderwege, die sich nach dem Effizienzhausstandard richten.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden — rückwirkend zahlt die KfW nicht. Vor dem Antrag werden eine Bestätigung zum Antrag sowie ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung benötigt. Der Vertrag wird also erst mit der Förderzusage wirksam. Wer den Auftrag zuerst erteilt, verliert den Zuschuss vollständig.

Gibt es den Effizienzbonus noch?

Nein, der Effizienzbonus von 5 Prozent für natürliche Kältemittel ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Ältere Ratgeberseiten im Netz nennen ihn teilweise noch. Ebenfalls geändert: Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde von 20 auf 16 Prozent gesenkt und der Einkommensbonus neu gestaffelt.

Sinkt die Förderung in Zukunft?

Ja, die maximal förderfähigen Kosten sinken bis 2030 halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Zusätzlich wird der Klimageschwindigkeitsbonus ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich reduziert. Wer früher plant, rechnet mit den jeweils höheren Konditionen.

Übernimmt BM HAUS den Förderantrag komplett?

Ja. Wir berechnen den Anspruch, erstellen die Bestätigung zum Antrag, reichen im Portal „Meine KfW“ ein und liefern nach Fertigstellung die Nachweise nach. Sie unterschreiben zwei Dokumente. Montiert wird grundsätzlich erst nach der Förderzusage, damit der Anspruch erhalten bleibt.

Kontakt

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AnschriftBM HAUS Viersen GmbH
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